Fachschaftssatzung von 1970

Die folgende Satzung ist längst nicht mehr gültig.
Trotzdem sollte sie für die heutigen Studierenden, die in den 70er Jahren
noch nicht auf der Uni waren, von einem gewissen Interesse sein.
Sie macht deutlich, was man früher unter “Fachschaft” verstanden hat,
als Studenten noch mündige und nützliche Bürger waren.

Was man heute unter “Fachschaft” verstehen soll,
steht im Universitätsgesetz.


Satzung der Fachschaft Mathematik vom 6.2.1970

§ 1 Mitglieder der Fachschaft Mathematik sind alle ordentlichen Studierenden
der Fachrichtung Mathematik (Hauptfach und Nebenfach) an der Universität
Freiburg, sowie die Doktoranden, soweit sie nicht dem erweiterten
Lehrkörper angehören.

§ 2 Die Fachschaftsrahmenordnung der Universität Freiburg ist für die
Fachschaft Mathematik verbindlich. Anwendbare Vorschriften der
Fachschaftsrahmenordnung sind sinngemäß Teil dieser Satzung.

§ 3 Organe der Fachschaft Mathematik sind:

  1. die Vollversammlung (VV)
  2. der Fachschaftsrat (FR)

§ 4 Die VV ist oberstes Entscheidungsgremium der Fachschaft Mathematik.

  1. Unübertragbare Aufgaben der VV sind:a) Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des FRb) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte der FR-Mitgliederc) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte der studentischen Mitglieder
    der Fakultätskonferenz Mathematik

    d) Satzungsänderungen

  2. Die VV legt die Richtlinien der Fachschaftsarbeit fest.
  3. Die VV gibt sich eine Geschäftsordnung, die nur mit absoluter
    Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden kann.

§ 5 Einberufung der VV: Der Fachschaftssprecher (FSPR) beruft mindestens eine
VV im Semester ein. Weitere VVen werden einberufen

a) auf Wunsch des FR

b) wenn 10 Studenten dies schriftlich mit Vorschlag einer Tagesordnung
verlangen.

§ 6 Beschlußfassung: Stimm- und antragsberechtigt sind alle Mitglieder
der Fachschaft. Eine VV ist beschlußfähig, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 20 Mitglieder
anwesend sind. Beschlüsse werden, soweit nicht anders erwähnt,
mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt.

§ 7 Fachschaftsrat: Das ausführende Organ der Fachschaft Mathematik ist
der FR. Er kann sich zum Initiativausschuß Mathematik erweitern.
Mitglieder des FR sind:

  1. Der FSPR
  2. mindestens drei Referenten
  3. die studentischen Mitglieder der Fakultätskonferenz.

Die von der VV gewählten Mitglieder des FR sind an Beschlüsse der VV
und des FR gebunden. Die Stellvertretung des FSPR und alle nicht von der VV
wahrgenommenen Aufgaben regelt der FR mit einfacher Mehrheit. Der FR gibt sich
eine Geschäftsordnung.

§ 8 Fachschaftssprecher: Der FSPR vertritt die Fachschaft nach außen.
Er hat vor jeder VV einen Rechenschaftsbericht abzulegen. Bei einer Neuwahl
wird der FSPR im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit, im zweiten Wahlgang
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Seine Amtszeit
beträgt ein Semester. Abwahl der von der VV gewählten Mitglieder
des FR ist nur durch ein konstruktives Mißtrauensvotum möglich.

§ 9 Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch 2/3-Mehrheit einer
beschlußfähigen VV in Kraft, sie kann nur durch 2/3-Mehrheit einer
beschlußfähigen VV geändert werden.

Beschlossen von der VV am 6.2.1970.

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