Seit diesem Jahr verwalten die Studierenden einen Teil der Qualitätssicherungsmittel selber, für das Kalenderjahr 2016 handelt es sich dabei um circa 38.000€ zur Finanzierung von zusätzlichen Lehrangeboten, Lehr- und Lernmaterialien, der Unterstützung von Studierenden mit Kindern und der Erstsemestereinführung.
Dazu kann jedes Fakultätsmitglied – insbesondere also auch Studis – Anträge stellen, wozu wir zwei Fristen festgelegt haben.
Die Frist für die Mittel zum Wintersemester 2016/17 endet am 11.5.16.
Für Anträge beachtet bitte unsere Richtlinien und das Antragsformular, welche ihr hier findet.